Bedeutung der Operatoren in Biologie-Klausuren

Roland Heynkes, 17.9.2015

Eigentlich eignet sich die gute alte deutsche Sprache hervorragend, ganz präzise und differenziert genau das auszudrücken, was man meint. Aber offenbar hat die winzige Minderheit klagewütiger Eltern bei den Juristen der Bildungsministerien den fatalen Wunsch geweckt, bei der Aufgabenstellung in Klausuren standardisierte Schlüsselworte benutzen zu lassen, die von Lehrern und Schülern unmissverständlich genau gleich verstanden werden sollten. So wurden spätestens 1989 von der Kultusministerkonferenz sogenannte Operatoren beschlossen, die bis spätestens 2007 überall eingeführt werden und alle Mißverständnisse zwischen Lehrern und Schülern vermeiden sollten Z6. Aber erstens wurden diese Operatoren alles andere als unmißverständlich definiert und zweitens nicht einmal in allen Bundesländern gleich. Sogar innerhalb von NRW fand man vom selben Schulministerium unterschiedliche Operatorenlisten mit unterschiedlichen Zuordnungen zu den drei Anforderungsbereichen. Wieder einmal haben es die Schulministerien mit ihrem unbegründeten Mißtrauen gegenüber dem wertvollen Kulturgut Deutsche Sprache geschafft, minimale Unklarheiten in ein totales Chaos zu überführen.

Schon wieder neue Operatoren gibt es jetzt für Schülerinnen und Schüler, die ab 2017 in NRW ihre Abiturklausuren im Fach Biologie schreiben Z7.

Da auch Vertretungslehrer politische Irrwege leider nicht ignorieren können, übersetze und diskutiere ich für mich und meine Lernenden auf dieser Seite in möglichst verständlichem Deutsch, in welchem Sinne wir diese Operatoren benutzen sollen. Dazu markiere ich die neue Version von 2015 grün, die offizielle NRW-Version von 2007 rot und lasse jeweils meine Übersetzungen und kritischen Anmerkungen folgen. In blau zeige ich zum Vergleich die Operatoren-Erklärungen aus Hamburg.

Generell muss man zum Verständnis der Operatoren wissen, dass sich jede Klausur zwanghaft auf sogenanntes Material stützen muss. Das bedeutet, dass sich die Fragen auf mehrere Seiten Text, Bilder, Tabellen und ähnliches beziehen müssen, die zunächst von den Schülern gelesen werden sollen.

Schülerinnen und Schüler sollen die Pseudofachsprache der Schulbücher benutzen, obwohl in den Labors ganz anders gesprochen wird und die Fachbegriffe nicht einmal in jeder biologischen Teildisziplin gleich verstanden werden. Unsere Schulministerien stehen noch voll in der unseligen deutschen Tradition, die eigene Bildung dadurch zur Schau stellen zu wollen, dass man möglichst viele Fremdwörter benutzt. Ohne eigene Forschungserfahrung bildet man sich wohl auch ein, auf diese Weise besonders leicht und präzise mit Naturwissenschaftlern auf der ganzen Welt kommunizieren zu können.

Wie die Aufgaben werden auch die Operatoren den drei Anforderungsbereichen (1: Reproduktion, 2: Transfer, 3: Bewerten/Beurteilen) zugeordnet, die jede Klausur in der Oberstufe abdecken muss. Was diese Anforderungsbereiche unterscheidet, zeigt unter den Tabellen eine Erklärung aus Hamburg.

Operator Beschreibung der erwarteten Leistung
Angeben, Nennen, Benennen Anforderungsbereich 1 Z1 Z3, 1-2 Z7 Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten ohne Erläuterungen aufzählen Z2 Z3 Z7 Im Hinblick auf eine Fragestellung soll genau und vollständig, aber möglichst kurz, kommentarlos und auf das für die Fragestellung wesentliche beschränkt aufgezählt werden, welche Informationen (Daten, Zahlen, Fakten) das Material dazu liefert. Oder es sollen Zeichnungen an markierten Stellen mit passenden Namen beschriftet werden. Ohne nähere Erläuterungen aufzählen - z.B.: Geben Sie die an der Verdauung beteiligten Enzyme an. Z4
Beschreiben Anforderungsbereich 1 Z1 Z3 Strukturen, Sachverhalte oder Zusammenhänge strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten wiedergeben Z2 Z3 Im Unterricht gelernte oder im Material dargestellte Informationen sollen ohne eigene Überlegungen oder Bewertungen einfach nur beschrieben werden. Strukturen, Sachverhalte oder Zusammenhänge unter Verwendung der Fachsprache in eigenen Worten wiedergeben - z.B.: Beschreiben Sie den Verlauf der Fluchtreaktion einer Schabe. oder: Beschreiben Sie die Entwicklung des Phosphatgehaltes im Bodensee (siehe Übersicht zum Phosphatgehalt in unterschiedlichen Jahren). Z4
Darstellen Anforderungsbereich 1 Z1, 1-2 Z3 Sachverhalte, Zusammenhänge, Methoden etc. strukturiert und gegebenenfalls fachsprachlich wiedergeben Z2 Z3 Einen wesentlichen Unterschied zum Beschreiben und einen nachvollziehbaren Grund für die Existenz eines zusätzlichen Operators kann ich der Darstellung des Ministeriums nicht entnehmen. Im allgemeinen Sprachgebrauch bevorzugt man dieses Wort, wenn etwas eher graphisch oder in Tabellenform als sprachlich dargestellt werden soll.Zusammenhänge, Sachverhalte oder Arbeitsverfahren strukturiert und fachsprachlich einwandfrei wiedergeben - z.B.: Stellen Sie die Gesamtbilanz der Photosynthese formelmäßig dar. oder: Stellen Sie die Versuchsergebnisse in Form eines Graphen dar. Z4
Protokollieren Anforderungsbereich 1 Z3 Beobachtungen oder die Durchführung von Experimenten detailgenau zeichnerisch einwandfrei bzw. fachsprachlich richtig wiedergeben Z2 Z3 Es geht beim Protokollieren nicht um das Wiedergeben, sondern um das Aufzeichnen.
Skizzieren Anforderungsbereich 1 Z1, 1-3 Z3 Sachverhalte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduziert übersichtlich graphisch darstellen Z2 Z3 Im wirklichen Leben kann man Dinge nicht nur grafisch, sondern auch mit Worten skizzieren. Skizzieren bedeutet einfach, dass man bei der Darstellung auf alle Details verzichtet. Aber die Juristen des Schulministeriums verlangen, dass wir die Bedeutung des Wortes Skizzieren auf eine graphische Darstellung verengen. Sachverhalte, Strukturen oder Ergebnisse kurz und übersichtlich darstellen mit Hilfe von z.B. Übersichten, Schemata, Diagrammen, Abbildungen, Tabellen - z.B.: Skizzieren Sie den Aufbau einer neuromuskulären Synapse. Z4
Zusammenfassen Anforderungsbereich 1 Z1, 1-3 Z3 Das Wesentliche in konzentrierter Form herausstellen Z2 Z3 Für die Juristen im Schulministerium scheint der Unterschied zwischen Skizzieren und Zusammenfassen darin und nur darin zu bestehen, dass man mit Worten zusammenfasst. Dabei kann man auch in Formeln und sogar mit Skizzen das Wesentliche zusammenfassen. In der Biologie als Naturwissenschaft benutzt man den Begriff Zusammenfassen oder Zusammenfassung genau wie im allgemeinen Sprachgebrauch in dem Sinne, dass man das Ergebnis ausführlicher Darstellungen, Analysen und Erwägungen ohne all die bereits behandelten und bewerteten Einzelheiten möglichst schnell lesbar darstellt. Mit Wesentlich und Unwesentlich hat das überhaupt nichts zu tun, sondern mit Übersichtlichkeit. Denn auf dem Weg zur Zusammenfassung ist jedes Detail wichtig und neben der Zusammenfassung müssen immer auch sämtliche Einzelheiten nachprüfbar sein. Z4
Operator Beschreibung der erwarteten Leistung
Benennen Anforderungsbereich 1-2 Z7 Strukturen, Sachverhalte oder Zusammenhänge fachsprachlich richtig bezeichnen Z7. Gefragt sind die fachsprachlich korrekten Namen von Strukturen, Tatsachen oder Zusammenhängen, die man im Material findet.
Berechnen, bestimmen Anforderungsbereich 1-2 Z1, Z7 mittels Größengleichungen eine biologische, chemische oder physikalische Größe ermitteln Z1, jetzt: Werte oder Größen mittels Gleichungen berechnen Z7. In der wirklichen Biologie sind Berechnen und Bestimmen keineswegs gleichbedeutend. Bestimmen kann man in der Biologie durch Messungen, Abschätzungen oder Berechnungen. Berechnen oder ausrechnen kann man durch Einsetzen von Werten in Formeln. In Hamburg Z4 kannte man übrigens den Unterschied zwischen Berechnen und Bestimmen und hat daraus zwei ganz unterschiedliche Operatoren mit unterschiedlichen Anforderungsbereichen gemacht. Ergebnisse von einem Ansatz ausgehend durch Rechenoperationen gewinnen - z.B.: Berechnen Sie die Entwicklung der Population an Hand der vorgegebenen Geburts- und Sterberate. Z4
Definieren Anforderungsbereich 1-2 Z1 wesentliche Merkmale eines Begriffs oder eines Sachverhalts prägnant und allgemein gültig formulieren Z2 Das kann man ausnahmsweise so stehen lassen. Eine Definition beschreibt möglichst kurz, was eine Sache ausmacht und von anderen unterscheidet.
Dokumentieren Anforderungsbereich 1-2 Z7 Daten und Beobachtungen aus Experimenten / Untersuchungen unter Verwendung fachspezifischer Darstellungsformen festhalten Z7. Dieser Operator fordert dazu auf, auf eine in der Biologie übliche Weise während eines selbst durchgeführten Experimentes oder einer Untersuchung gewonnene Beobachtungen oder Daten zu beschreiben.
Erläutern Anforderungsbereich 1-2 Z1, 2-3 Z3 Einen Sachverhalt veranschaulichend darstellen und durch zusätzliche Informationen verständlich machen Z2 Auch das ist eine der wenigen brauchbaren Erläuterungen. Nachvollziehbar und verständlich veranschaulichen - z.B.: Erläutern Sie die Ergebnisse des Demonstrationsexperimentes. Z4
Ordnen, einordnen, zuordnen Anforderungsbereich 1-2 Z1 Fakten, Begriffe, Systeme zueinander in Beziehung setzen Ordnen und zuordnen sind nicht das selbe und deshalb trifft diese Definition nur auf das Zuordnen zu. Ordnen bedeutet für jeden Nichtjuristen selbstverständlich, Dinge in eine Ordnung zu bringen. Das kann in der Biologie eine korrekte Reihenfolge oder Anordnung sein. Mit erläuternden Hinweisen in einen genannten Zusammenhang einfügen - z.B.: Ordnen Sie die Schädel der Hominiden evolutionsbiologisch ein. Ordnen Sie die Darwinfinken ihren unterschiedlichen ökologischen Nischen zu. Z4
Vergleichen Anforderungsbereich 1-2 Z1, 2-3 Z3 Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln Z2 Das kann man so sagen, aber in der Biologie und im normalen Leben gehen Vergleiche nicht selten weit über das reine Beschreiben hinaus. Eigentlich ist die deutsche Sprache ein viel zu wertvolles Kulturgut, als dass man es ignoranten Sprachpanschern erlauben sollte, deutsche Worte zu fragwürdigen Zwecken einfach umzudefinieren. Wer tatsächlich meint, Operatoren definieren zu müssen, der sollte dafür gefälligst neue Worte erfinden, wenn er kein passendes deutsches Wort kennt. Nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und darstellen - z.B.: Vergleichen Sie Vorderextremitäten von Wirbeltieren in Bau und Funktion. Z4
Zeichnen Anforderungsbereich 1-2 Z1, Z3 Eine möglichst exakte grafische Darstellung beobachtbarer oder gegebener Strukturen anfertigen Z2 Beobachtbare sind immer gegebene Strukturen, wenn man den Begriff "gegeben" nicht unzulässig verkürzt. Aber eine möglichst exakte grafische Darstellung wäre in vielen Fällen eben keine Zeichnung, sondern Malerei, die auch Farben exakt darstellt. Vergessen wir also die mißglückte ministerielle Darstellung und benutzen den Begriff "Zeichnen" einfach so, wie ihn schon jedes Kindergartenkind versteht. Eine hinreichend exakte bildhafte Darstellung anfertigen - z.B.: Zeichnen Sie einen Blattquerschnitt. Z4
Operator Beschreibung der erwarteten Leistung
Anwenden Anforderungsbereich 2 Z7 einen bekannten Sachverhalt, ein Modell oder eine bekannte Methode auf etwas Neues beziehen Z7. Es wird nicht erklärt, ob man das angeblich Bekannte schon wissen oder dem Material entnehmen muss. Aber es soll eine bekannte Tatsache, ein Modell oder eine bekannte Methode auf etwas Neues übertragen werden.
Auswerten Anforderungsbereich 2 Z1, 3 Z3 Daten, Einzelergebnisse oder andere Elemente in einen Zusammenhang stellen und ggf. zu einer Gesamtaussage zusammenführen Z2 Z3 Ausgewertet werden in den Naturwissenschaften experimentell gewonnene Daten. Dazu werden die Daten nicht nur in einen Zusammenhang gestellt, sondern nach Plausibilitätsprüfung und Fehlerrechnung analysiert. Meistens wird dabei festgestellt, ob durch ein Experiment eine Arbeitshypothese bestätigt oder ein Ziel erreicht wurde oder nicht. In Schulklausuren ist das natürlich nur ansatzweise möglich, aber der Anforderungsbereich 3 wäre dafür angemessen gewesen. Daten oder Einzelergebnisse zu einer abschließenden Gesamtaussage zusammenführen - z.B.: Werten Sie die bei der Gewässergütebestimmung ermittelten Daten hinsichtlich der Gewässergüte aus. Z4
Charakterisieren Anforderungsbereich 2 Z1 typische Merkmale eines Sachverhaltes herausstellen Natürlich kann man nicht nur Sachverhalte charakterisieren, aber auch hier soll wohl wieder die deutsche Sprache hemmungslos vergewaltigt werden, weil es ja in der Schule nichts wichtigeres als die gerichtliche Nachprüfbarkeit von Klausurnoten gibt.
Erklären Anforderungsbereich 2 Z1 3 Z3 Einen Sachverhalt mit Hilfe eigener Kenntnisse in einen Zusammenhang einordnen sowie ihn nachvollziehbar und verständlich machen Z2 Z3 Bei einer auf Material gestützten Frage ist es auch ohne eigene Vorkenntnisse möglich, Sachverhalte zu erklären. Da wird man wohl die Fragen extra so stellen müssen, dass Erklärungen nur mit Vorwissen möglich ist. Ein Phänomen oder einen Sachverhalt auf Gesetzmäßigkeiten zurückführen - z.B.: Erklären Sie die Artenarmut in wenig strukturierten Ökosystemen. oder: Erklären Sie den Sauerstoffgehalt eutropher Gewässer unter ökologischen Gesichtspunkten. Z4
Operator Beschreibung der erwarteten Leistung
Ableiten Anforderungsbereich 2-3 Z1 3 Z3, 2-3, ggf. 1 Z7 Auf der Grundlage wesentlicher Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen Z2 Z3 Z7 Man soll aus einem gegebenen Material eigene Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Aufgabenstellung ziehen. Man muss also zuerst aus der Aufgabenstellung heraus lesen, was überhaupt abgeleitet werden soll. Dann soll man im Material nach dafür geeigneten Informationen suchen. Schließlich soll man überlegen, was diese Informationen hinsichtlich der Aufgabenstellung bedeuten bzw. was man daraus lernen kann. Und natürlich sollen die eigenen Schlussfolgerungen unter Verwendung der Schulbuch-Fachsprache formuliert werden.
Analysieren, untersuchen Anforderungsbereich 2-3 Z1, 3 Z3, 2, ggf. 3 Z7 Wichtige Bestandteile oder Eigenschaften auf eine bestimmte Fragestellung hin herausarbeiten. Untersuchen beinhaltet ggf. zusätzlich praktische Anteile. Z2 Z3, Z7 Ohne eigene, über das Material hinausgehende Schlußfolgerungen und Vermutungen sollen im gegebenen Material die zur Fragestellung passenden Informationen gefunden und nur dargestellt werden, welche Einzelaussagen zur Fragestellung das Material enthält und welche Beziehungen zwischen ihnen das Material beschreibt. Aus der ministeriellen Darstellung hätte man diese Beschränkung allerdings nicht heraus lesen können. Unter gezielten Fragestellungen Elemente, Strukturmerkmale und Zusammenhänge herausarbeiten und die Ergebnisse darstellen - z.B.: Analysieren Sie den vorliegenden Stammbaum hinsichtlich des zugrunde liegenden Erbganges. Z4
Begründen Anforderungsbereich 2-3 Z1, 3 Z3 Sachverhalte auf Regeln und Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Beziehungen von Ursache und Wirkung zurückführen Z2 Z3 Wieder so ein höchst überflüssiger Anschlag auf die deutsche Sprache! Man kann zwar vieles mit Regeln, Gesetzmäßigkeiten und bekannten Ursache-Wirkung-Beziehungen begründen. Es gibt aber auch Gründe anderer Art und das Ministerium macht nicht klar, ob man die Bedeutung des Begriffs "Begründen" absichtlich oder versehentlich eingeschränkt hat. So lässt sich beispielsweise ein experimentelles Design mit Notwendigkeiten, aber nicht mit Regeln, Gesetzmäßigkeiten und bekannten Ursache-Wirkung-Beziehungen begründen. Einen angegebenen Sachverhalt auf Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge zurückführen - z.B.:Die Schabe gilt als das erfolgreichste Insekt der Erde. Begründen Sie diese Aussage mit Hilfe der vorliegenden Daten. Z4
Deuten, interpretieren Anforderungsbereich 2-3 Z1, 3 Z3 Fachspezifische Zusammenhänge in Hinblick auf eine gegebene Fragestellung begründet darstellen Z2 Z3 Biologen deuten und interpretieren Daten, indem sie Meßdaten mit dem vergleichen, was man aufgrund verschiedener Hypothesen erwartet hätte. Ob oder was man sich bei der Erläuterung des Ministeriums gedacht hat, weiß ich nicht. Phänomene, Strukturen, Sachverhalte oder Versuchsergebnisse auf Erklärungsmöglichkeiten untersuchen und diese gegeneinander abwägend darstellen - z.B.:Interpretieren Sie . auch unter Hinzuziehung der Informationen aus Material 2 . die Ergebnisse der Elektrophorese des Hämoglobins von Person B und C! oder: Interpretieren Sie die Ergebnisse der Experimente zur Transpiration unter ökologischen Gesichtspunkten. Z4
Diskutieren, erörtern Anforderungsbereich 2-3 Z1, 3 Z3 Argumente und Beispiele zu einer Aussage oder These einander gegenüberstellen und abwägen Z2 Z3 Gemeint ist mit diesem überabstrahierten Geschwurbel wohl, dass Schüler Argumente und Gegenargumente sowie Beispiele und Gegenbeispiele gegenüberstellen und abwägen sollen, ob eine Behauptung oder Vermutung eher richtig oder eher falsch ist. Ein Beurteilungs- oder Bewertungsproblem erkennen und darstellen, unterschiedliche Positionen und Pro- und Kontra-Argumente abwägen und mit einem eigenen Urteil als Ergebnis abschließen. - z.B.: Erörtern Sie die unterschiedlichen Auffassungen über die verwandtschaftliche Beziehung zwischen dem Neandertaler und dem Jetztmenschen. Z4
Durchführen Anforderungsbereich 2-3 Z7 eine vorgegebene oder eigene Experimentieranleitung umsetzen bzw. zielgerichtete Messungen und Änderungen vornehmen Z7. Man soll ein Experiment durchführen.
Ermitteln Anforderungsbereich 2-3 Z3 Einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren Z2 Z3
Prüfen, Überprüfen Anforderungsbereich 2-3 Z3 Sachverhalte oder Aussagen an Fakten oder innerer Logik messen und eventuelle Widersprüche aufdecken Z2 Z3 Eine Aussage bzw. einen Sachverhalt nachvollziehen und auf der Grundlage eigener Beobachtungen oder eigenen Wissens beurteilen - z.B.: Prüfen Sie, inwieweit die genannten Ergebnisse mit Hilfe des Operon-Modells erklärt werden können. oder: Prüfen Sie, inwieweit die In-vitro-Versuche auf die Vorgänge im lebenden Organismus übertragbar sind. Z4
Stellung nehmen Anforderungsbereich 2-3 Z1, 3 Z3 Zu einem Gegenstand, der an sich nicht eindeutig ist, nach kritischer Prüfung und sorgfältiger Abwägung ein begründetes Urteil abgeben Z2 Auf den ersten Blick ist das eine verständliche Beschreibung eines Operators. Ich frage mich nur, wie man ohne Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden zu einem begründeten Urteil kommen soll bzw. worin der Unterschied zum Beurteilen bestehen soll.
Operator Beschreibung der erwarteten Leistung
Beurteilen Anforderungsbereich 3 Z1, Z3 Zu einem Sachverhalt ein selbstständiges Urteil unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden formulieren und begründen Z2 Z3 Wenn doch nur alle Operatoren so vernünftig erklärt worden wären! Zu einem Sachverhalt ein selbstständiges Urteil unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden formulieren und begründen - z.B.:Beurteilen Sie die Aussage: .Die zweite Reduktionsteilung ist eine Mitose. Z4
Bewerten Anforderungsbereich 3 Z1 Einen Gegenstand an erkennbaren Wertkategorien oder an bekannten Beurteilungskriterien messen Z2 Z3 Die Sache ist ganz klar, wenn man weiß, was erkennbare Wertkategorien und bekannte Beurteilungskriterien sind. Man kann diese nutzlose Erklärung mittels Unerklärtem aber auch vergessen und sich einfach die Tatsache zunutze machen, dass zumindest jeder Muttersprachler weiß, was "Beurteilen" bedeutet. Das Problem ist nur, dass "Beurteilen" und "Bewerten" Synonyme mit nahezu der selben Bedeutung sind. Eine klare Grenze gibt es nicht. Deshalb werden beide in Hessen als Synonyme des selben Operators angewendet Z5. In anderen Bundesländern macht man eine ziemlich künstliche Unterscheidung und verlangt bei einer Bewertung zusätzlich zur Beurteilung noch ein eigenes Werturteil. Eine eigene Position nach ausgewiesenen Normen oder Werten vertreten - z.B.: Bewerten Sie die Anwendung gentechnischer Verfahren in der Landwirtschaft. Z4
Entwickeln Anforderungsbereich 3 Z7 zu einem Sachverhalt oder einer Problemstellung eine Fragestellung, ein Modell oder ein Experiment entwerfen oder modifizieren Z7. Es soll zu einer biologischen Beobachtung eine Fragestellung oder ein Modell entwickelt werden oder zu einer biologischen Fragestellung ein Experiment.
Hypothese entwickeln oder aufstellen Anforderungsbereich 3 Z1, 2-3 Z3 Begründete Vermutung auf der Grundlage von Beobachtungen, Untersuchungen, Experimenten oder Aussagen formulieren Z2 Diese Darstellung ist korrekt, aber vielleicht noch nicht gut verständlich. Eine Hypothese ist nämlich nicht nur irgend eine Vermutung, sondern eine Vermutung über einen Mechanismus bzw. eine Erklärung für die Ergebnisse von Beobachtungen oder Experimenten. In der Forschung werden Hypothesen nach Möglichkeit so formuliert, dass sie bestimmte experimentelle Ergebnisse vorhersagen und sich durch entsprechende Experimente bestätigen oder widerlegen lassen.
Anforderungsbereich I
Der Anforderungsbereich I umfasst das Wiedergeben von Sachverhalten und Kenntnissen (z.B. Daten, Fakten, Regeln, Formeln, Aussagen) im gelernten Zusammenhang sowie das Beschreiben und Anwenden geübter Arbeitstechniken und Verfahren in einem wiederholenden Zusammenhang. Im Fach Biologie kann zum Anforderungsbereich I gehören: Beobachten biologischer Objekte und ihre Beschreibung, Skizzieren von Sachverhalten, Darstellen einer aus dem Unterricht bekannten Formel, Beschreiben eines Graphen, Beschreiben von Experimenten, Einordnen experimenteller Ergebnisse, Fachsprachliches Zuordnen von Daten, Tabellen oder Abbildungen, Beschreiben erlernter Arbeitstechniken und Verfahrensweisen Z4

Anforderungsbereich II
Der Anforderungsbereich II umfasst das selbstständige Auswählen, Anordnen, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang und das selbstständige Übertragen und Anwenden des Gelernten auf vergleichbare neue Zusammenhänge und Sachverhalte. Im Fach Biologie kann zum Anforderungsbereich II gehören: Zuordnen der Aussagen eines Textes zu einem Graphen, Erklären von Versuchsergebnissen nach bekannten Arbeitsmethoden, Quantitative Aussagen über Populationen oder Erbgänge analysieren, Darstellen eines Schemas bzw. einer Versuchsanordnung eines experimentell behandelten Sachzusammenhanges, Skizzieren eines Experiments, das in dieser Form nicht im Unterricht behandelt wurde, Untersuchen von Stammbäumen nach gegebenem Text, Anwenden von kybernetischen Modellen auf ökologische Systeme, Auswerten von Experimenten, Darstellen von experimentellen Ergebnissen in Form von Messreihen, Tabellen, Grafiken, Diagrammen und Abbildungen, Auswerten von Beobachtungen und Messergebnissen unter Einbeziehung fachgerechter Fehlerbetrachtung und Analyse, Zentrale schriftliche Abiturprüfungen im Fach Biologie, Selbstständiges Übertragen des Gelernten auf veränderte Fragestellungen bzw. veränderte Sachzusammenhänge bzw. abgewandelte Verfahrensweisen, Analysieren verallgemeinernder Aussagen aus Beobachtungsreihen, Entwickeln von Hypothesen, Beschreiben und Anwenden von Modellen Z4

Anforderungsbereich III
Der Anforderungsbereich III umfasst das zielgerichtete Verarbeiten komplexer Sachverhalte mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Begründungen und Wertungen zu gelangen. Dabei wählen die Schülerinnen und Schüler aus den gelernten Arbeitstechniken und Verfahren die zur Bewältigung der Aufgabe geeigneten selbstständig aus, wenden sie in einer neuen Problemstellung an und beurteilen das eigene Vorgehen kritisch. Im Fach Biologie kann zum Anforderungsbereich III gehören: Selbstständiges Entwickeln experimenteller Fragestellungen, Prüfen von Arbeitshypothesen aus Ergebnissen mehrerer Experimente, Bestimmen und Entwickeln einer geeigneten Untersuchungsmethode, Auswerten vorher nicht bekannter Versuchsergebnisse, Entwickeln eines Gedankenexperiments aus einer Arbeitshypothese mit neuer Problemstellung, Entwickeln eines Pfeildiagramms aus vorgegebenen Befunden, Erörtern der ökologischen Bedeutung von physiologischen Gegebenheiten, Analysieren komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbstständigen Gestaltungen bzw. Deutungen, Folgerungen, Begründungen oder Wertungen zu gelangen, Arbeitsverfahren methodenkritisch erörtern, Erklären mit Modellen. Z4

Zusammengefasst verstehe ich das so:

Der Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion (reine Wiedergabe von im Unterricht Gelerntem) von Unterrichtsinhalten. Das kann die Wiedergabe von Aussagen, Daten, Fakten, Formeln, Methoden, Regeln oder Zusammenhänge aus dem biologischen Teilgebiet sein, das im jeweiligen Halbjahr behandelt wurde. Das kann aber auch die Ausführung im Unterricht erlernter Methoden wie die Beschreibung oder die Auswertung von Experimenten oder die Darstellung von Informationen in Form von Tabellen oder in Diagrammen sein.

Der Anforderungsbereich II umfasst die selbständige, aber naheliegende Nutzung des im Unterricht Gelernten zur Lösung neuer Aufgabenstellungen, die aber dem ähneln, was schon im Unterricht gemacht wurde.

Im Anforderungsbereich III müssen zur Lösung neuartiger Aufgaben selbständig die dazu geeigneten, im Unterricht erlernten Informationen und Methoden ausgewählt und angewendet werden. Das Ziel sind eigenständige Erkenntnisse und Darstellungen.

Referenzen:

Z1 . Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen - Berufskolleg / Berufliches Gymnasium -Vorgaben für die Abiturprüfung in den Bildungsgängen des Beruflichen Gymnasiums - Anlagen D 1 - D 28 im Jahr 2015 - Weiterer Leistungskurs - Fach Biologie - Fachbereich Technik und Fachbereich Erziehung und Soziales - bio_wlk_eus_abiturvorgaben2015

Z2 . Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen - Abitur Gymnasiale Oberstufe - Biologie - Übersicht über die Operatoren - Abitur 2007 - https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/faecher/fach.php?fach=6

Z3 . Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen - Biologie - Übersicht über die Operatoren - link

Z4 . Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Bildung und Sport - Schriftliche Abiturprüfung Biologie - Hinweise und Beispiele zu den zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben http://www.mint-hamburg.de/abitur/Biologie.pdf

Z5 . Hessisches Kultusministerium - Landesabitur 2007 - Operatoren in den Fächern Geschichte, Politik und Wirtschaft, Erdkunde, Wirtschaftswissenschaften und Rechtskunde - link

Z6 . Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung - Biologie - Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i.d.F. vom 05.02.2004 - Seite 18 - http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/1989/1989_12_01-EPA-Biologie.pdf

Z7 . Übersicht Operatoren - Biologie - abitur.nrw vom 7.9.2015