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Checkliste zur Wasserbadbetäubung von Schlachtgeflügel

(gemäß Anforderungen der Tierschutz-Schlachtverordnung)

Dr. Ingrid Schütt-Abraham, 20.03.2004
(ursprüngliche Liste vom November 2000)

I. Überprüfung von Design und Layout der Betäubungsanlage

II. Überprüfung der elektrotechnischen Betäubungsparameter

III. Überprüfung der klinischen Parameter

A) Beim Betäubereintritt (Sofortige Betäubung?)

B) Beim Betäuberausgang (Wirksame Betäubung?)

C) Beim Entblutungsschnitt (Anhaltende Betäubung?)

D) Während des Ausblutens (Kein Wiedererwachen?)

E) Beim Eintritt in die Brühanlage (Tod eingetreten?)

F) Nach dem Brühen und Rupfen (Korrekte Entblutung?)

(Das geschilderte Bild entspricht einer optimalen Betäubung / Entblutung. Werden in der Praxis Abweichungen beobachtet, sollten die Verfahren überprüft werden. Eine fachgerechte Beurteilung der Betäubungstiefe und -dauer und die Beseitigung tierschutzwidriger Befunde erfordert die Berücksichtigung aller genannten Parameter.

IV. Überprüfung des Personals

V. Technische Überprüfung der Betäubungsanlage

Anlage

Mindeststromstärken und Mindeststromflusszeiten bei der Betäubung oder Tötung von Geflügel im Wasserbad (nach TierSchlV)

Tierkategorie Stromstärke in mA je Tier
(sinus 50 Hz oder davon nicht
wesentlich abweichende Stromform)
Stromflusszeit in Sekunden
  Tötung mit
Blutentzug
Tötung ohne
Blutentzug
Tötung mit
Blutenzug
Tötung ohne
Blutentzug
Haushühner 120 mA 160 mA 4 sec 10 sec
Puten 150 mA 250 mA 4 sec 10 sec
Enten, Gänse 130 mA 200 mA 6 sec 15 sec
Wachteln 60 mA 100 mA 4 sec 10 sec

Copyright Dr. Ingrid Schütt-Abraham
Kommentare und Kritik sind jederzeit willkommen.

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