Journal of Food Protection 2004; 67: 1050-1052

Ingrid Schütt-Abraham, 03.08.2004

Gliederung


Bibliographische Angaben

Coore,R.R.; Love,S.; McKinstry,J.L.; Weaver,H.R.; Phillips,A.; Hillman,T.; Hiles,M.J.; Shand,A.; Helps,C.R.; Anil,M.H. - Dissemination of Brain Emboli following Captive Bolt Stunning of Sheep: Capacity for Entry into the Systemic Arterial Circulation - Journal of Food Protection 2004; 67: 1050-1052

Meine Zusammenfassung des Artikels

Um zu untersuchen, ob vom Bolzenschuss losgerissene Gehirngewebsemboli die Lunge passieren und in den Körperkreislauf gelangen können, wurden 11 Versuchstieren und einem Kontrolltier unter Narkose Katheter in eine Jugularvene sowie die herznahe Aorta gelegt. Anschließend wurden die Tiere mit einem penetrierenden, druckluftangetriebenen Bolzenschussgerät betäubt. Gleichzeitig mit der Schussbetäubung wurde den Versuchstieren 10 ml einer Suspension in die Jugularvene injiziert, die aus 9 ml einer (vermutlich physiologischen) Kochsalzlösung und 1g Gehirngewebe bestand, das durch heftiges Schütteln in der Flüssigkeit verteilt worden war. Etwa diese Menge wird nach Angaben der Autoren durch die Bolzenschussbetäubung in den Kreislauf eingebracht. Das Gehirngewebe war zuvor gewonnen worden, indem die Schusswunde eines bolzenschussbetäubten Tieres gespült und die Spülflüssigkeit mit einer Spritze aufgesaugt worden war. Die Entblutung erfolgte unmittelbar nach dem Schuss über den Aortenkatheter und war nach 3-5 Minuten beendet. Das ausfließende Aortenblut wurde in einminütigen Intervallen in getrennten und mit Gerinnungshemmern (Citrat) versehenen Behältern aufgefangen.

Nach Gewinnung der Leukozytenschicht zwischen Plasma und sedimentierten Blutkörperchen (Buffy coat) wurde eine 3 ml große Portion davon in flüssigem Stickstoff eingefroren und später mittels ELISA auf saures Gliafaserprotein (GFAP) untersucht. Der Rest wurde durch Zugabe der gleichen Menge 20%igen Formalins fixiert, pelletiert und in Paraffin eingebettet. Die Paraffinblöcke wurden in drei Ebenen geschnitten und die Schnittflächen nach HE-Färbung bzw. immunochemischer Markierung des Neurofilamentproteins oder des S100-Proteins untersucht. Jede Untersuchung wurde auch an Positivkontrollen früherer Untersuchungen oder nach immunhistochemischer Färbung unter Weglassen des primären Antikörpers vorgenommen. Eine Autopsie der Schafe bestätigte in allen Fällen den korrekten Sitz des Katheters.

Als Positivkontrolle dienten 5 Blutproben zu je 100 ml eines bolzenschussbetäubten Schafes, denen 0,1, 1,0, 5 und 10 ml der 10%igen Gehirngewebssuspension zugesetzt worden waren. Als Negativkontrolle diente eine gleiche Menge Jugularvenenblut, das vor der Betäubung und der Injektion der Gehirnsuspension gewonnen wurde.

GFAP wurde in keiner Negativkontrolle, aber in allen Positivkontrollen gefunden. Die GFAP-Gehalte im Aortenblut waren bei 6 der 11 Versuchstiere erhöht. Bei 5 dieser Tiere gelang der Nachweis innerhalb der ersten 60 sec nach der Injektion bis zum Ende des Blutflusses (nach 3-11 min), beim 6. Tier nur in der die dritte Minute umfassenden und gleichzeitig letzten Blutprobe.

Auch immunzytochemisch konnte der Nachweis der ZNS-Gewebsmarker in keiner der Negativkontrollen, aber in allen Positivkontrollen geführt werden. Bei den Versuchstieren gelang der Nachweis nur in 2 Fällen; die gefundenen Gehirngewebsemboli hatten einen Durchmesser von maximal 20 Mikrometern.

Damit wurde der Nachweis erbracht, dass durch den penetrierenden Bolzenschuss freigesetzte Gehirngewebspartikel die Lunge passieren und den Körperkreislauf erreichen können. Da eine Quantifizierung des Risikos wegen der groben Nachweisverfahren und der geringen Tierzahlen nicht möglich ist, fordern die Autoren, weitere Untersuchungen, insbesondere auch an Rindern, durchzuführen und unabhängig davon die Minimierung des Risikos durch alternative Betäubungsverfahren zu verfolgen.

Anmerkungen der Rezensentin

Die Studie belegt das aufgrund theoretischer Überlegungen postulierte Risiko, dass Gehirngewebsemboli von hinreichender Kleinheit den Lungenkreislauf passieren und in den Körperkreislauf übertreten können, solange das Herz noch schlägt. Allerdings erfolgt beim Schlachten das Ausfließen des Blutes nach Halsschnitt oder Bruststich in der Regel schneller als über einen Aortenkatheter. Der Blutfluss kommt daher bei der Schlachtung früher zum Erliegen, was den Zeitraum des möglichen Übertritts von ZNS-Gewebe und damit auch dessen übergetretene Menge begrenzt. Zudem erfolgte die Injektion des Gehirnmaterials zusätzlich zum Bolzenschuss, was die Menge des in den Kreislauf eingetragenen Gehirngewebes deutlich erhöht und dadurch dessen Nachweis erleichtert. Eine Quantifizierung des Risikos für den Verbraucher lassen die Ergebnisse aus den genannten Gründen nicht zu.

Zwar ließe sich das Risiko durch sofortiges Entbluten nach dem Bolzenschuss mittels Bruststich oder unter Durchtrennen beider Halsarterien und der Jugularvenen weiter reduzieren. Jedoch kann bei Schafen die Bolzenschussbetäubung problemlos durch die Elektrobetäubung ersetzt werden. Bei der Elektrobetäubung entfällt darüber hinaus das Risiko der Kontamination von Lunge und Herz, insbesondere durch dort ausgefilterte, nicht kapillargängige größere Gehirngewebsteilchen.

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