ZDEO - VGH Baden-Württemberg - Werden Rinder der Rasse Fleckvieh während des ganzen Jahres im Freien ghalten (Freilandrinder), so begründet diese Form der Tierhaltung kein Bedürfnis für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zum Schießen von Schlachttieren auf der Weide - Sammlung lebensmittelrechtlicher Entscheidungen 1991; 29: 279-86
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