NR ZBWR

AU Drawer,K.; Grätz,H.

TI Zur Integration des Schlachtrechts in die Neufassung des Tierschutzgesetzes

QU Fleischwirtschaft 1987; 67: 1086-1096

PT journal article

AB Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes vom 24.7. 1972 gelang es unter anderem, das seit dem Jahre 1933 selbständige Schlachtrecht in das Tierschutzgesetz zu integrieren. Grundsätzlich wird der bislang bestehende Betäubungszwang übernommen. Der zuständigen Behörde ist es dagegen jetzt möglich, Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich des Gesetzes eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) zu erteilen. Genauere Vorschriften über Betäubungsverfahren und Schächtvoraussetzungen sind erst nach Erlass angekündigter Rechtsverordnungen zu erwarten. Nach Erörterung der in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Betäubungsverfahren bei Schlachtsäugetieren und der Methoden des rituellen Schlachtens (Schächten) sollen Vorschläge aus der Praxis zum verstärkten Schutz von Schlachttieren beitragen.

SP deutsch

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