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AU Drawer,K.

TI Das Schlachten von Tieren im Tierschutzrecht

QU Rundschau Fleischuntersuchung Lebensmittelüberwachung 1986; 38: 223-224

PT journal article

AB Die Entwicklung des Schlachtrechts als ein Teil des Tierschutzrechts begann in Deutschland mit dem Erlass einzelner gesetzlicher Bestimmungen der Länder des Deutschen Bundes ab Mitte des 19. Jahrhunderts. Einheitliche Vorschriften gab es erst seit dem 21. April 1933, als das Gesetz und die Verordnung über das Schlachten von Tieren erlassen wurden. Kernpunkt war der allgemeine Betäubungszwang bei allen Schlachttieren. Erst mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 12. August 1986 konnte das bisher eigenständige Schlachtrecht in das Tierschutzgesetz integriert werden.

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