NR ZBWV

AU Drawer,K.

TI Zur Chronik des Schlachtens von Hunden und Katzen in Deutschland

QU Fleischwirtschaft 1986; 66: 288-289

PT journal article

AB Im Gegensatz zu anderen Völkern hat der Hundefleischgenuss als Lebensmittel für Menschen in Deutschland - abgesehen von Notzeiten - nie eine bedeutende Rolle gespielt. Immerhin wurde die Zahl der Hunde, an denen die Schlachttier- und Fleischbeschau vorgenommen wurde, in Deutschland lange Zeit in die amtliche Statistik aufgenommen, weil der Hund als untersuchungspflichtiges Schlachttier bis heute in den fleischuntersuchungsrechtlichen Vorschriften erscheint. Größere Bedeutung hat dagegen seit altersher das Töten von Hunden und Katzen zum Zwecke der Fett- und Fellgewinnung für zweifelhafte medizinische Anwendungen. In den Jahren 1959, 1963 und 1985 wurde vornehmlich aus Tierschutzgruenden von verschiedener Seite vergeblich versucht, im Deutschen Bundestag ein Gesetz über das Verbot des Schlachtens von Hunden und Katzen ein- und durchzubringen. Um die dem Menschen nahestehenden Haustiere Hund und Katze demonstrativ zu schützen, wäre sinnvollerweise nicht nur das Schlachten dieser Tiere für den menschlichen Genuss zu verbieten, sondern auch das Töten fuer die Fett- und Fellgewinnung

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