NR ZDTV
AU Demmler,T.
TI Die Erzeugung eines irreversiblen Herzkammerflimmerns bei Schwein und Schaf mittels elektrischen Stromes nach vorangegangener Gehirndurchströmung (elektrischer Betäubung) als tierschutzgerechte und tierseuchenrechtlich empfehlenswerte Tötungsmethode im Seuchenfall
QU Inaugural-Dissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Veterinärmedizin an der Freien Universität Berlin, vorgelegt von Thomas Demmler, Tierarzt aus Coburg, Berlin 1988
PT Dissertation
AB
In der vorliegenden Arbeit wurde der Einsatz des elektrischen Stromes hinsichtlich der Erzeugung eines irreversiblen Herzkammerflimmerns durch elektrische Durchströmung im Herzbereich, nach vorheriger Gehirndurchströmung (Kopfbetäubung), als mögliche Methode für eine tierschutzgerechte Tötung im Seuchenfall am Schwein und Schaf untersucht.
Die Untersuchung umfasste folgende experimentelle und praktische Teilfragen:
1. Explorationsstudie zur Bestimmung der kritischen räumlichen Feldstärke durch Spannungsmessungen am Herzen toter Schweine:
Zwei Zangenbetäubungsanlagen unterschiedlicher Ausgangsspannung wurden bei 20 Schweinen (Körpergewichte ca. 110 kg) an 11 verschiedenen topographisch-anatomisch festgelegten Zangenpositionen angewandt und die am Herzen resultierende räumliche Feldstärke mit einer potentiellen Flimmerschwelle von 100 mVolt/cm verglichen. Als Konsequenz der ermittelten Ergebnisse wurde für die weiteren Untersuchungen entschieden, die tödliche Durchströmung in einer der Brustpositionen Brust/Brust-ventral (B/Bv) oder Brust/Rücken (B/R) mit einer 250 Volt starken Zangenbetäubungsanlage durchzuführen.
2. Klärung der kausalen Zusammenhänge zwischen elektrischer Brustdurchströmung mit überschwelligem Reizcharakter und Herzkammerflimmmern mittels der Elektrocardiographie am lebenden Tier. Nachweis der Flimmerpersistenz und damit der Irreversibilität dieses Prozesses. Ermittlung objektivierbarer äußerer Anzeichen für Herzkammerflimmern, um anhand generalisierbarer Kriterien die Beurteilung der Effektivität dieser Tötunqsmethode für den mit der Tötung beauftragten Personenkreis zu ermöglichen:
Zur Klärung dieser Fragen wurden 10 Schweine mit Körpergewichten zwischen 70 kg und 318 kg in den Positionen Auge/Auge (A/A) oder Auge/Ohr (A/0) betäubt, unmittelbar anschließend in einer der Positionen B/Bv oder B/R getötet und über die ganze Zeit bis zum Verlust jeglicher elektrischer Herzaktivität elektrocardiographisch überwacht. Die im Verlauf der Betäubung und Tötung erkennbaren Reaktionen am Tier wurden sämtlich in ihrer zeitlichen Abfolge dokumentiert.
3. Praktischer Einsatz der Betäubungszange bei der Tötung im Seuchenfall:
111 Tiere (Körpergewichte zwischen 15,5 kg und 66 kg) einer mit Pseudotuberkulose durchseuchten Schafherde wurden in der erwähnten Weise betäubt und elektrisch getötet. Der Nachweis des Herzkammerflimmerns erfolgte bei allen Tieren mittels der Elektrocardiographie. An den ersten 51 Tieren wurde ca. 5 Minuten nach der Erstkontrolle ein weiteres EKG abgenommen, um die Flimmerpersistenz zu bestätigen.
Es erfolgte eine kritische Beurteilung der durch das instruierte Personal ausgeführten Betäubungs- und Tötungshandlungen.
4. Praktischer Einsatz der Betäubungszange bei der Keulung eines 587 Tiere umfassenden Mastschweinebestandes (25 kg - 100 kg) wegen Schweinepest:
Auswertung eines Zeitprotokolls. Beurteilung der Leistungsfähigkeit dieser Tötungsmethode.
Als Resultat der aufgeführten Untersuchungen mit einer mit 250 Volt Ausgangsspannung arbeitenden Zangenbetäubungsanlage kann für das Schwein und Schaf folgendes Tötungaschema vorgeschlagen werden:
1. Betäubung der Tiere in Auge/Auge (A/A)- oder Auge/Ohr (.4/0)-Position für eine Dauer von mindestens 2 Sekunden.
2. Unmittelbar anschließendes Umsetzen der Betäubungszanqe in eine der Positionen Brust/Brust-ventral (B/Bv) oder Brust/Rücken (B/R).
3. Die elektrische Durchströmung des Herzens sollte mindestens 4 Sekunden andauern wobei sich die Tiere, als Indiz für eine ausreichende Durchströmunq, voll durchstrecken müssen.
4. Nach dem Erlöschen jeglicher elektrischer Aktivitäten des flimmernden Herzens (maximal ca. 9 Minuten nach der Brustdurchströmung) , d.h. nach insgesamt 10 Minuten, gerechnet ab Betäubungsbeginn, können die Tiere dann unbeobachtet bleiben oder bereits abtransportiert werden.
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