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TI Bundesrat stimmt Aufhebung des Importverbots für britisches Rindfleisch zu - Auch über Drittländer eingeführtes britisches Rindfleisch muss künftig gekennzeichnet werden
QU Pressemitteilung 39/2000 vom 17. März 2000
IA http://www.bundesrat.de/pr/pr39_00.html
VT
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einer Verordnung zur Aufhebung des nationalen Einfuhrverbots für britisches Rindfleisch mit den Stimmen der Länder Berlin (4), Brandenburg (4), Bremen (3), Hamburg (3), Mecklenburg-Vorpommern (3), Niedersachsen (6), Rheinland-Pfalz (4), Sachsen (4), Sachsen-Anhalt (4) und Schleswig-Holstein (4) nach Maßgabe von Änderungen zugestimmt. Gegen die Verordnung aus dem Bundesministerium für Gesundheit stimmten Baden-Württemberg (6), Bayern (6), Hessen (5), Nordrhein-Westfalen (6), das Saarland (3) und Thüringen (4). Damit erhielt die Rechtsverordnung, die am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft treten wird, 39 der insgesamt 69 Stimmen im Bundesrat.
Mit der Verordnung soll die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 28. Juli 1999 zur Lockerung des absoluten Exportverbots für britisches Rindfleisch in nationales Recht umgesetzt werden. Danach soll sowohl direkt aus Großbritannien nach Deutschland eingeführtes Rindfleisch als auch solches, das in Drittländern oder anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zerlegt bzw. verarbeitet wurde (so genannte Umwegeinfuhren), künftig gekennzeichnet sein müssen. Um sicherzustellen, dass solches Fleisch jederzeit aus dem Verkehr gezogen werden kann, soll direkt aus Großbritannien importiertes Rindfleisch, das in Deutschland in Endverbraucher-Verpackungen in den Verkehr gebracht gebracht wird, zwingend einen sechseckigen Stempel mit dem Aufdruck "XEL" tragen. Über Mitgliedsstaaten oder Drittländer eingeführtes Rindfleisch, das in diesen Ländern oder in Deutschland weiter be- oder verarbeitet wird, soll mit der Aufschrift "Britisches XEL-Rindfleisch" versehen werden. Zusätzlich legt die Verordnung eine Lockerung des Importstopps für bestimmte Rindfleischerzeugnisse wie z.B. Talgderivate, Aminosäuren oder Peptide fest, die von in Großbritannien geschlachteten Rindern stammen und zur Herstellung von Lebensmitteln, Kosmetika, Arzneimitteln oder Medizinprodukten verwendet werden.
Das Einfuhrverbot für portugiesisches Rindfleisch wird unverändert bestehen bleiben, da Portugal bislang die von der Kommission festgelegten Schutzmaßnahmen gegen die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) nicht umgesetzt habe. Ebenfalls aufgehoben wird dagegen das Importverbot für Rindfleisch aus der Schweiz.
Aufgrund der Zustimmung zu der Verordnung kam es nicht mehr zu einer Abstimmung über einen Entschließungsantrag des Freistaates Bayern (TOP 17b), wonach der Bundesrat die Bundesregierung auffordern sollte, das nationale Importverbot aufrechtzuerhalten. Ein weiterer Entschließungsantrag der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz (TOP 17c), wonach die Bundesregierung gebeten werden sollte darauf hinzuwirken, dass kurzfristig EU-weite Kennzeichnungsvorschriften eingeführt werden, fand nicht die erforderliche Mehrheit im Plenum.
Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie - Drucksache 73/00 (Beschluss)
Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung gemeinschaftlicher Schutzmaßnahmen gegen die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) - Drucksache 726/99 (Beschluss)
Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung gemeinschaftlicher Schutzmaßnahmen gegen die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) - Drucksache 714/99 (Beschluss)
IN
AM 17. März 2000 beschloß der deutsche Bundesrat eine Verordnung zur Aufhebung des nationalen Einfuhrverbots für britisches Rindfleisch mit den Stimmen der Länder Berlin (4), Brandenburg (4), Bremen (3), Hamburg (3), Mecklenburg-Vorpommern (3), Niedersachsen (6), Rheinland-Pfalz (4), Sachsen (4), Sachsen-Anhalt (4) und Schleswig-Holstein (4) nach Maßgabe von Änderungen zugestimmt. Gegen die Verordnung aus dem Bundesministerium für Gesundheit stimmten Baden-Württemberg (6), Bayern (6), Hessen (5), Nordrhein-Westfalen (6), das Saarland (3) und Thüringen (4). Damit erhielt die Rechtsverordnung, die am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft treten wird, 39 der insgesamt 69 Stimmen im Bundesrat.
Mit dieser Verordnung wurde die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 28. Juli 1999 zur Lockerung des absoluten Exportverbots für britisches Rindfleisch in nationales Recht umgesetzt. Danach soll sowohl direkt aus Großbritannien nach Deutschland eingeführtes Rindfleisch als auch solches, das in Drittländern oder anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zerlegt bzw. verarbeitet wurde (so genannte Umwegeinfuhren), künftig gekennzeichnet sein müssen. Um sicherzustellen, dass solches Fleisch jederzeit aus dem Verkehr gezogen werden kann, soll direkt aus Großbritannien importiertes Rindfleisch, das in Deutschland in Endverbraucher-Verpackungen in den Verkehr gebracht gebracht wird, zwingend einen sechseckigen Stempel mit dem Aufdruck "XEL" tragen. Über Mitgliedsstaaten oder Drittländer eingeführtes Rindfleisch, das in diesen Ländern oder in Deutschland weiter be- oder verarbeitet wird, soll mit der Aufschrift "Britisches XEL-Rindfleisch" versehen werden. Zusätzlich legt die Verordnung eine Lockerung des Importstopps für bestimmte Rindfleischerzeugnisse wie z.B. Talgderivate, Aminosäuren oder Peptide fest, die von in Großbritannien geschlachteten Rindern stammen und zur Herstellung von Lebensmitteln, Kosmetika, Arzneimitteln oder Medizinprodukten verwendet werden.
Das Einfuhrverbot für portugiesisches Rindfleisch wird unverändert bestehen bleiben, da Portugal bislang die von der Kommission festgelegten Schutzmaßnahmen gegen die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) nicht umgesetzt habe. Ebenfalls aufgehoben wird dagegen das Importverbot für Rindfleisch aus der Schweiz.
Aufgrund der Zustimmung zu der Verordnung kam es nicht mehr zu einer Abstimmung über einen Entschließungsantrag des Freistaates Bayern (TOP 17b), wonach der Bundesrat die Bundesregierung auffordern sollte, das nationale Importverbot aufrechtzuerhalten. Ein weiterer Entschließungsantrag der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz (TOP 17c), wonach die Bundesregierung gebeten werden sollte darauf hinzuwirken, dass kurzfristig EU-weite Kennzeichnungsvorschriften eingeführt werden, fand nicht die erforderliche Mehrheit im Plenum.
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