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TI Jahresbericht 2002: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
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IA http://www.lgl.bayern.de/de/left/publikationen/lgljb_2002.pdf
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Brennpunkt-Themen des Jahres 2002
Stichwort BSE
BSE ist die Abkürzung für Bovine Spongiforme Enzephalopathie - eine Erkrankung bei Rindern, die mit schwammförmigen Veränderungen des Gehirns einhergeht. Hauptursachen für die Übertragung der Krankheit sind nach derzeitigem Kenntnisstand die Verfütterung von kontaminiertem Tiermehl bzw. von Milchaustauschern.
I. BSE
BSE bleibt Dauerbrenner
Das Thema BSE stand vom ersten festgestellten BSE-Fall im Jahr 2000 bis heute im Blickpunkt des öffentlichen Interesses. Folgende Fragen bewegten die Medien und Verbraucher in besonderem Maß:
Wie viele BSE-Fälle sind in Bayern aufgetreten?
Insgesamt wurden 94 Fälle (Stand: 31.März 2003) festgestellt - Nach fünf Fällen im Jahr 2000 sank die Zahl von 59 im Jahr 2001 über 27 im Jahr 2002 auf bisher drei im Jahr 2003.
Gibt es BSE-Neuinfektionen von Rindern, die nach dem Tiermehlfütterungsverbot geboren wurden?
In Großbritannien, Nordirland, Belgien, Frankreich und auch in Deutschland wurde BSE bei Rindern festgestellt, die nach dem Tiermehlfütterungsverbot an Wiederkäuer aus dem Jahr 1996 geboren wurden ("born after the ban"). Dies legt die Vermutung nahe, dass die Infektion nicht ausschließlich auf dem Weg über infiziertes Tiermehl erfolgt. Das umfangreiche BSE-Forschungsprojekt der Ludwig-Maximilians-Universität München, das vom StMGEV angestoßen wurde und finanziert wird, untersucht deshalb auch andere denkbare Übertragungswege wie etwa die Vererbung. Umfassende Zwischenergebnisse sind noch im Jahr 2003 zu erwarten.
Kann auch von Schafen, die mit Scrapie oder BSE infiziert sind, eine Verbrauchergefährdung ausgehen?
Eine Gefährdung des Menschen durch Scrapie gilt auf Grund intensiver Forschungsarbeiten nach heutigem Kenntnisstand als ausgeschlossen. BSE-Fälle bei Schafen wurden in Bayern bisher noch nicht nachgewiesen, inzwischen jedoch drei Fälle von Scrapie (Stand: 31. März 2003).
Enthalten Fleischerzeugnisse spezifiziertes Risikomaterial, Separatorenfleisch bzw. nicht deklarierte Rindfleischanteile?
Die Verwendung dieser Materialien in Lebensmitteln ist durch gesetzliche Regelungen eindeutig verboten. Der Verbraucher erwartet mit Recht, dass die Einhaltung dieses Verbots überprüft wird. Deshalb widmet sich das LGL kontinuierlich der Kontrolle von Fleischerzeugnissen auf die Verarbeitung von Gehirn und Rückenmark sowie Separatorenfleisch und nicht deklarierten Rindfleischanteilen. Darin liegt eine notwendige Maßnahme im Rahmen des vorbeugenden Verbraucherschutzes.
Ist BSE auch für die neue Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJK) verantwortlich?
Epidemiologische und experimentelle Befunde erhärten die Hypothese, dass BSE auf den Menschen übertragen werden kann und vCJK hervorruft. Bisher ist in Deutschland noch kein Fall der neuen Variante aufgetreten. Um auf den möglichen Ernstfall vorbereitet zu sein, hat das LGL eine Risikoanalyse vorgenommen. Sie ergab, dass die bereits getroffenen Maßnahmen zur Risikovermeidung sehr umfassend sind. Weitere mögliche Verbesserungen werden derzeit geprüft.
Wie wurden die Probleme gelöst, die bei privaten BSE-Testlabors auftraten?
Auf die aufgetretenen Unregelmäßigkeiten in Privatlabors wurde entsprechend intensiv reagiert. Insbesondere wurde im Berichtsjahr deshalb das Konzept "BSE-Untersuchungen in staatlicher Verantwortung" entwickelt und zum 1. Januar 2003 praktisch umgesetzt. Es bindet die nunmehr im staatlichen Auftrag tätigen Labors in eine intensive Überwachung ein, zu der ein elektronisches Datenscreening ebenso gehört wie unangemeldete Vor-Ort-Kontrollen.
Von der Gehirnstammprobe bis zum Aufbau eines Frühwarnsystems:
Die Leistungen des LGL
Verschiedene Sachgebiete des LGL beschäftigten sich mit der BSE-Thematik: die Fachlabors für Veterinärmedizin S10 und N8, die Fachlabors für Lebensmittel S9 und N7 sowie das Sachgebiet "Veterinärwesen und Tierschutz". Damit ist sichergestellt, dass möglichst alle Aspekte der Problematik gleichermaßen intensiv Beachtung finden.
Untersuchung von Gehirnstammproben
Insgesamt wurden 2002 im LGL 53.848 Gehirnstammproben aus dem Obexbereich von Rindern, Schafen und Ziegen auf veränderte Prionen (PrPsc) untersucht, d.h. auf Transmissible Spongiforme Enzephalopathie (TSE), insbesondere auf Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) bzw. auf Scrapie. Hierdurch verfügt das LGL über umfassendes eigenes Praxis-Know-how. Das kommt ihm bei der Kontrolle der Privatlabore zugute.
Der Schwerpunkt der Labortätigkeit in den beiden BSE-Labors des LGL lag wie im Vorjahr in der Untersuchung von so genannten Monitoringproben. Das sind in erster Linie Proben von klinisch auffälligen, verendeten und getöteten Tieren (Tabelle 1 bis 3). Außerdem wurden Proben von über 18 Monate alten geschlachteten Schafen und Ziegen untersucht (Tabelle 2 und 3).
Kontrolle von BSE-Privatlaboren in Bayern
Die externe und interne Kontrolle der BSE-Privatlabore in Bayern mit ihren fast 540.000 BSE-Pflichttests im Jahr 2002 leistet einen weiteren wesentlichen Beitrag zur Abwehr der BSE-Gefahr.
Die externe Laborkontrolle bedeutet die Analyse der Ergebnisprotokolle auf Plausibilitäten, insbesondere auf die Validität der Testansätze sowie die richtige Berechnung und Bewertung der Ergebnisse nach den Vorgaben der BSE-Testhersteller. Dies betraf die Überprüfung aller Laborergebnisse von BSE-Pflichttests bei Rindern sowie der meisten freiwilligen BSE-Tests bei Rindern im Berichtsjahr (insgesamt fast 800.000 Proben). Außerdem wurden retrospektiv ca. 100.000 Pflichttests aus dem Vorjahr überprüft. Verbraucherschutzrelevanten Auffälligkeiten wurde mit erheblichem Aufwand nachgegangen. Insbesondere wurden Daten eines inzwischen nicht mehr zugelassenen BSE-Labors in Passau zusammen mit dem Bayerischen Landeskriminalamt und dem Mobilen Veterinärdienst überprüft.
Die interne Laborkontrolle betraf insgesamt zehn Begehungen von BSE-Privatlaboren durch LGL-Fachleute zusammen mit Vertretern der jeweiligen Bezirksregierung bzw. der zuständigen Veterinärbehörde im Rahmen der Zulassung oder Wiederzulassung sowie der Überprüfung von durch die Biostoffverordnung und die ABAS 603 vorgegebenen Sicherheits- und Qualitätsstandards.
Untersuchung von Fleischerzeugnissen
Ein weiterer Schwerpunkt waren die Untersuchungen von Fleischerzeugnissen auf verbraucherschutzrelevante Auffälligkeiten wie ZNS-Bestandteile, Verwendung von Separatorenfleisch sowie den Zusatz von Rindfleisch ohne die entsprechende Deklaration. Es wurden 217 Wurstproben mittels Enzymimmunoassay auf das Vorhandensein von spezifiziertem Risikomaterial überprüft. Ferner wurden 169 Proben von Fleischerzeugnissen auf die Verarbeitung von knochenhaltigem Material hin untersucht. Geprüft wurde auch die Verwendung von Zutaten der Tierart Rind ohne entsprechende Deklaration bei 290 Wurstproben.
Vorbereitung der BSE-Pflichttests in staatlicher Verantwortung
Im März 2002 hat das StMGEV gemeinsam mit dem LGL und dem Mobilen Veterinärdienst Bayern das Rahmenkonzept "Qualitätssicherung in privaten BSE-Labors" vorgelegt. Der darauf folgende Ministerratsbeschluss vom 16. April 2002, die BSE-Pflichttests in staatliche Verantwortung zu überführen, wurde zum 1. Januar 2003 umgesetzt. Die gesetzlich vorgeschriebene BSE-Untersuchung bei Rindern über 24 Monate erfolgt damit ausschließlich in der Verantwortung des LGL (Konzept: www.stmgev.bayern.de.) Für die jährlich ca. 700.000 Untersuchungen bedient sich das LGL vertraglich gebundener privater Laboreinrichtungen.
In seinem Kernbereich basiert das Konzept der BSE-Untersuchungen in staatlicher Verantwortung auf drei Säulen:
1.Säule: Frühwarnsystem (Early Alert System, EAS). Das EAS soll durch Standardisierung, Eigenkontrolle und Beratung Sicherheit schaffen sowie die Möglichkeit eröffnen, präventiv einzugreifen. Die Transparenz dieses Systems erleichtert im konkreten Schadensfall eine Rekonstruktion der Untersuchungsabläufe. Einheitliche Meldewege bei reaktiven Proben sind gewährleistet.
2. Säule: Risikobezogene ad-hoc-Kontrollen (Elektronisches Labordatenscreening). Der Prozess der Risikoanalyse wird sowohl anhand der übermittelten Daten als auch im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen in den BSE-Labors kontinuierlich vom LGL durchgeführt. Die Datenstruktur und der Datenfluss des elektronischen Labordaten-Screenings ist in Abbildung 2 auf der vorhergehenden Seite dargestellt.
3. Säule: Anlassunabhängige Kontrollen der BSE-Labors. Auf der Basis einheitlicher Checklisten nach Vorgaben des "bundesmaßnahmenkataloges BSE" und den "allgemeinen Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien" (DIN EN ISO/IEC 17025) werden die Laboratorien, zusätzlich zu angemeldeten Kontrollen mindestens zweimal pro Jahr unangemeldet, anlassunabhängig überprüft. Eine Akkreditierung nach ISO/IEC 17025 ist zum 1. Januar 2004 zwingend vorgeschrieben. Für die Übergangszeit sind im Wege der Ausschreibung fachliche Anforderungen verbindlich vorgeschrieben, die sich an diesen Standard anlehnen.
Erkenntnisse aus eigenen Untersuchungen des LGL
Die Ergebnisse der eigenen BSE-Untersuchungen des LGL sind in den Tabellen 1 bis 3 zusammengefasst.
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Tabelle 1: BSE-Untersuchungen am LGL von Rindern aus Bayern 2002*
Proben negativ positiv
von verendeten und getöteten Tieren 48.133 12
von gekeulten Tieren 218 1
von Tieren mit ZNS-Störungen
bzw. Seuchenverdacht 181 2
von Schlachttieren (Normal-,
Krank- und Notschlachtung) 209 0
von Schlachttieren mit
ungeeignetem Material (kein Obex) 61 0
von Privatlabors zur
Nachuntersuchung, nachdem sie dort
bereits reaktiv getestet waren 71 7
insgesamt 48.873 22 #
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Tabelle 2: TSE-Untersuchungen am LGL von Schafen aus Bayern 2002*
Proben negativ positiv
von verendeten und getöteten Tieren 2.323 1
von gekeulten Tieren 16 0
von Tieren mit ZNS-Störungen 23 0
von Schlachttieren 2.126 0
insgesamt 4.488 1
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Tabelle 3: TSE-Untersuchungen am LGL von Ziegen aus Bayern 2002*
Proben negativ positiv
von verendeten und getöteten Tieren 240 0
von gekeulten Tieren 0 0
von Tieren mit ZNS-Störungen 3 0
von Schlachttieren 221 0
insgesamt 464 0
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* Die Proben wurden mit einem zugelassenen BSE-Schnelltest untersucht.
# Die Gesamtzahl der festgestellten BSE-Fälle im Jahr 2002 betrug 27. Zu den hier aufgeführten 22 Fällen sind fünf Fälle hinzuzurechnen, bei denen das jeweilige Privatlabor in Absprache mit dem LGL eine positiv getestete Probe nicht an das LGL zur Bestätigung überstellt hat, sondern unmittelbar an die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere auf der Insel Riems.
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Untersuchung von Schaf- und Ziegenproben
Keine der 464 untersuchten Ziegenproben (Tabelle 3) und lediglich eine von 4.489 untersuchten Schafproben (Tabelle 2) war TSE-positiv. Es handelte sich dabei um den ersten Scrapie-Fall in Bayern in einer Schafherde aus der Oberpfalz. Die weiteren 16 Schafe dieser Herde wurden gekeult. In keiner Probe dieser 16 Tiere war PrPsc nachweisbar.
Vier Gehirnstammproben reaktiv
Im Berichtsjahr wurden insgesamt 362 Gehirnstammproben mittels Immunhistochemie auf TSE untersucht. Dabei erwiesen sich vier Proben von Rindern als reaktiv.
SRM konnte nicht nachgewiesen werden
Die Untersuchungen von Fleischerzeugnissen auf die Verwendung von Separatorenfleisch und spezifiziertes Risikomaterial (SRM) sowie der Verwendung von Zutaten der Tierart Rind ohne entsprechende Deklaration ergaben:
- Insbesondere in verzehrsfertigen Frikadellen (41 Proben) und Brühwürsten aus Geflügelfleisch (31 Proben) war in 29,3% bzw. 6,5% der Fälle die Verarbeitung von knochenhaltigem Ausgangsmaterial mittels sensorischer und histologischer Untersuchung nachweisbar.
- Alle untersuchten Fleischerzeugnisse waren aber frei von SRM. 3% von 290 Wurstproben enthielten Anteile der Tierart Rind ohne entsprechende Deklaration.
Prävalenzrate bei geschlachteten Rindern
Zwölf von 559.592 untersuchten Proben waren BSE-positiv. Bezogen auf alle über 24 Monate alten Schlachtrinder ergab sich damit in Bayern eine Prävalenzrate von 2 pro 100.000. Für Deutschland lag diese Rate insgesamt bei 1,5 pro 100.000 (42 von 2.758.351). Im Verhältnis zur Zahl der gehaltenen Milchkühe lag Bayern im Jahr 2002 bundesweit an vierter Stelle. Der Altersdurchschnitt aller positiven Rinder stieg sowohl in Bayern als auch in Deutschland von 64 auf 77 Monate an. Entsprechend verlagerte sich das Maximum der positiven BSE-Nachweise auf die Geburtsjahrgänge 1995 und 1996.
Das spricht dafür, dass die Zahl der Neuinfektionen mit PrPsc zurückgeht bzw. zurückgegangen ist. Statistisch abgesichert ist diese Aussage allerdings noch nicht.
Folgerungen und Ausblick
Die Übernahme der BSE-Tests in die Verantwortlichkeit des LGL stellt einen aktiven Beitrag zur Risikominimierung für BSE in der Nahrungskette dar. Auch vor dem Hintergrund des Vertrauensverlustes des Verbrauchers im Hinblick auf Fleischerzeugnisse muss ferner auf die Einhaltung der detaillierten Kennzeichnungspflicht geachtet werden.
Verstärkte Kontrollen
Weiterhin ist es angezeigt, prozessorientierte Kontrollen und die Überwachung der Eigenkontrollsysteme der Hersteller zu verstärken. Die Kontrollen vor Ort, besonders hinsichtlich des Verwendungsverbotes von Rinderseparatorenfleisch, sind dabei von außerordentlicher Bedeutung. Eine Nachweismethode, die eine eindeutige Zuordnung einer Tierart in dem im Fleischerzeugnis verarbeiteten Separatorenfleisch ermöglicht, gibt es daher noch nicht. Das LGL hat entsprechende Forschungen angeregt. Es kann keine absolut sicheren Lebensmittel geben, aber es ist eine Tatsache, dass unser Rindfleisch, u. a. auf Grund der vorgenannten Maßnahmen, noch nie so hygienisch gewonnen und so umfassend kontrolliert wurde wie heute.
In der Presse wurde kürzlich die Ansicht verbreitet, die Weiterführung der BSE-Tests in Deutschland sei angesichts der geringen BSE-Fallzahlen nicht mehr sinnvoll. Solche Überlegungen sind jedoch aus Sicht des LGL verfrüht. Mit den flächendeckenden BSE-Tests wurden in Deutschland seit November 2000 insgesamt 241 Rinder als Träger des BSE-Erregers identifiziert. Rund ein Drittel aller positiv getesteten Fälle wurde durch Routinetests bei der Normalschlachtung entdeckt. Ohne die BSE-Tests hätten somit in diesem Zeitraum mehr als 80 nachweislich BSE-infizierte Tiere im fortgeschrittenen Stadium der Inkubation als Lebensmittel in den Verkehr gelangen können. Im zweiten Halbjahr 2002 wurden monatlich zwischen vier und 14 BSE-Fälle gemeldet. Das belegt, dass BSE auch in Deutschland nach wie vor präsent ist.
Das seit Dezember 2001 bestehende und im Laufe des Jahres 2002 sicherlich effektive absolute Tiermehlfütterungsverbot an alle warmblütigen Tiere ist eine Maßnahme, von der eine erfolgreiche Eindämmung bzw. Verhinderung von BSE-Infektionen bei Rindern erwartet wird, die allerdings erst in einigen Jahren zu nachprüfbaren Erfolgen führen dürfte.
9. Veterinärmedizin
Immunhistologische Untersuchungen wurden im Rahmen der TSE-Diagnostik in 362 Fällen (an paraffinierten Hirnstammproben von 231 Rindern sowie 131 Schafen, Ziegen und Wildtieren) durchgeführt und erbrachten bei zwei Rindern ein positives Ergebnis.
Nachweis tierischer Bestandteile
Insgesamt wurden 5.443 Untersuchungen durchgeführt. Von 4.428 Proben Einzel- und Mischfuttermittel, aus der amtlichen Kontrolle, wurden neun Proben (0,2%) beanstandet, darunter drei Wiederkäuerfutter. Die Gehalte an tierischen Bestandteilen lagen in den betreffenden Proben jeweils unter der Bestimmungsgrenze. Im letzten Berichtszeitraum betrug die Kontaminationsrate noch 4,2%.
Untersuchungen von Tierkörpermehlen
Die Ergebnisse der Untersuchungen von 325 Proben Tierkörpermehle und 55 Proben Fleischknochenmehle, jeweils gezogen in Tierkörperbeseitigungsanstalten (TBAen), auf Salmonellen, sind in der nebenstehenden Tabelle 85 dargestellt.
Alle Proben Tierkörpermehle sowie Fleischknochenmehle wurden zusätzlich auf Enterobacteriaceae und Clostridium perfringens untersucht. In fünf Proben Fleischknochenmehle lagen die ermittelten Keimzahlen von Enterobacteriaceae über den entsprechend vorgegebenen Normbereich der Richtlinie 90/667/EWG. Außerdem war in einer Tierkörpermehlprobe Clostridium perfringens nachweisbar.
Ferner wurden 325 Proben Tierkörpermehle sowie 55 Proben Fleischknochenmehle und 72 Proben "Tierkörpermasse" mittels ELISA-Test auf ausreichende Erhitzung untersucht. 64 Proben Tierkörpermehle, sechs Proben Fleischknochenmehle sowie 44 Proben "Tierkörpermasse" wurden als nicht ausreichend erhitzt beurteilt.
IN
Im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) beschäftigten sich mit der BSE-Thematik: die Fachlabors für Veterinärmedizin S10 und N8, die Fachlabors für Lebensmittel S9 und N7, sowie das Sachgebiet "Veterinärwesen und Tierschutz". Arg optimistisch ist aber die im Jahresbericht 2002 geäußerte Ansicht, damit sei sichergestellt, dass möglichst alle Aspekte der Problematik gleichermaßen intensiv Beachtung finden.
Das LGL kontrolliert kontinuierlich, dass Fleischerzeugnisse weder Gehirn oder Rückenmark (217 Wurstproben mittels Enzymimmunoassay), noch Separatorenfleisch (169 Proben von Fleischerzeugnissen) oder nicht deklarierte Rindfleischanteile (290 Wurstproben) enthalten. Trotz des Verbotes der Verwendung von Separatorenfleisch wurde in 12 von 41 verzehrsfertigen Frikadellen die Verarbeitung von knochenhaltigem Ausgangsmaterial festgestellt. In 9 von 290 Wurstproben fand man nicht deklarierte Rinderbestandteile. Immerhin fand man in keiner Probe Hinweise auf die Verwendung spezifizierten Risikomaterials.
Hauptsächlich an nicht normal geschlachteten Rindern und über 18 Monate alten geschlachteten Schafen und Ziegen führte das LGL in 2 Laboren TSE-Tests durch. Außerdem kontrolliert es intensiv die Tätigkeit privater BSE-Testlaboratorien mit elektronischem Datenscreening (Analyse der Ergebnisprotokolle auf Plausibilitäten, insbesondere auf die Validität der Testansätze sowie die richtige Berechnung und Bewertung der Ergebnisse nach den Vorgaben der BSE-Testhersteller) und unangemeldeten Vor-Ort-Kontrollen.
Im Jahr 2002 wurden in Bayern fast 540.000 BSE-Pflichttests von BSE-Privatlaboren und 48.816 vom LGL durchgeführt. Die Privatlabore führten zusätzlich noch rund 260.000 freiwillige BSE-Tests an noch nicht 24 Monate alten Rindern durch. In Bayern waren 12 von 559.592 untersuchten Proben von geschlachteten Rindern BSE-positiv. Bezogen auf alle über 24 Monate alten Schlachtrinder ergab sich damit in Bayern eine Prävalenzrate von 2 pro 100.000. Für Deutschland lag diese Rate insgesamt bei 1,5 pro 100.000 (42 von 2.758.351). Im Verhältnis zur Zahl der gehaltenen Milchkühe lag Bayern im Jahr 2002 bundesweit an vierter Stelle. Im Berichtsjahr 2002 wurden insgesamt 362 Gehirnstammproben (an paraffinierten Hirnstammproben von 231 Rindern sowie 131 Schafen, Ziegen und Wildtieren) mittels Immunhistologie auf TSE untersucht. Die Zahl der so als BSE-positiv ermittelten Rinder gibt der Bericht zunächst mit 4 (S.17, zweiter Abschnitt) und später mit 2 (S.145, mittlere Spalte, oben) an.
Der Altersdurchschnitt aller positiven Rinder stieg sowohl in Bayern als auch in Deutschland von 64 auf 77 Monate an. Entsprechend verlagerte sich das Maximum der positiven BSE-Nachweise auf die Geburtsjahrgänge 1995 und 1996.
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Tabelle 1: BSE-Untersuchungen am LGL von Rindern aus Bayern 2002*
Proben negativ positiv
von verendeten und getöteten Tieren 48.133 12
von gekeulten Tieren 218 1
von Tieren mit ZNS-Störungen
bzw. Seuchenverdacht 181 2
von Schlachttieren (Normal-,
Krank- und Notschlachtung) 209 0
von Schlachttieren mit
ungeeignetem Material (kein Obex) 61 0
von Privatlabors zur
Nachuntersuchung, nachdem sie dort
bereits reaktiv getestet waren 71 7
insgesamt 48.873 22 #
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Tabelle 2: TSE-Untersuchungen am LGL von Schafen aus Bayern 2002*
Proben negativ positiv
von verendeten und getöteten Tieren 2.323 1
von gekeulten Tieren 16 0
von Tieren mit ZNS-Störungen 23 0
von Schlachttieren 2.126 0
insgesamt 4.488 1
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Keine der nur 464 untersuchten Ziegenproben (Tabelle 3) und eine von 4.489 untersuchten Schafproben (Tabelle 2) war TSE-positiv.
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Tabelle 3: TSE-Untersuchungen am LGL von Ziegen aus Bayern 2002*
Proben negativ positiv
von verendeten und getöteten Tieren 240 0
von gekeulten Tieren 0 0
von Tieren mit ZNS-Störungen 3 0
von Schlachttieren 221 0
insgesamt 464 0
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* Die Proben wurden mit einem zugelassenen BSE-Schnelltest untersucht.
# Die Gesamtzahl der festgestellten BSE-Fälle im Jahr 2002 betrug 27. Zu den hier aufgeführten 22 Fällen sind fünf Fälle hinzuzurechnen, bei denen das jeweilige Privatlabor in Absprache mit dem LGL eine positiv getestete Probe nicht an das LGL zur Bestätigung überstellt hat, sondern unmittelbar an die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere auf der Insel Riems.
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Leider ohne Hinweis auf eine entsprechende Publikation meint der Jahresbericht des LGL, Hauptursachen für die Übertragung von BSE seien nach derzeitigem Kenntnisstand die Verfütterung von kontaminiertem Tiermehl bzw. von Milchaustauschern. Mir ist ein entsprechender Nachweis für Milchaustauscher noch nicht bekannt, er könnte aber aus der bayrischen Ursachenforschung hervorgehen. Schade ist auch, dass das LGL nicht im einzelnen ausführt, worin denn die angeblich sehr umfassenden Maßnahmen zur Risikovermeidung im Falle des Auftretens der neuen CJK-Variante bestehen. Der Teufel steckt ja bekanntlich im Detail und ohne Details lässt sich die Aussage einfach nicht überprüfen.
Der ersten Jahresbericht des neuen Landesamtes entstand unter extremem Zeitdruck, mit vielen Autoren und ohne die für das BfR kennzeichnende Unabhängigkeit vom Ministerium. Das führte natürlich zu Fehlern, wie der Verlegung des deutschen Verfütterungsverbotes für tierische Proteine und Fette vom Dezember 2000 auf den Dezember 2001 und die falsche Darstellung als Tiermehlfütterungsverbot für alle warmblütigen Tiere. Das Verbot gilt ja nicht nur für Tiermehl, aber es gilt für die für den menschlichen Verzehr vorgesehenen landwirtschaftlichen Nutztiere. Es gilt also im Prinzip auch für Fische, aber nicht für die warmblütigen Zoo-, Pelz- und sogar Reittiere.
Richtig verunglückt ist im ersten Jahresbericht des neuen Landesamtes eine wichtige Aussage zur Traberkrankheit. Da heißt es: "Eine Gefährdung des Menschen durch Scrapie gilt auf Grund intensiver Forschungsarbeiten nach heutigem Kenntnisstand als ausgeschlossen.". Schön wär's ja, aber zu schön, um wahr zu sein. Weder gab es diese intensiven Forschungen zur menschlichen Scrapie-Resistenz, noch ist es überhaupt möglich, die Nichtexistenz einer experimentell nicht einmal untersuchbaren Gefährdung auszuschließen. Und wenn sich etwas ausschließen ließe, dann könnten auch neuere Ergebnisse daran nichts ändern. Solange der heutige Kenntnisstand eine Gefährdung des Menschen nicht endgültig ausschließen kann, handelt es sich nicht um einen echten Ausschluß, und dann sollte man so einen Unsinn auch nicht schreiben. Aber gut, es gab halt Anlaufschwierigkeiten und vielleicht überlässt das bayerische Verbraucherministerium künftig die Formulierung solcher für die Glaubwürdigkeit so wichtigen Sätze allein den Fachleuten im Landesamt.
In Wirklichkeit gründet sich das verbreitete Märchen vom für den Menschen harmlosen Scrapie nicht auf intensive Forschungsarbeiten, sondern auf der Fehlinterpretation unglaubwürdiger Daten. Obwohl die wahren Infektionsraten aufgrund nicht durchgeführter Untersuchungen gar nicht bekannt sind, bildet man sich ein, Scrapie-freie von Ländern mit Scrapie-Problemen unterscheiden zu können. Und dann argumentiert man, Scrapie müsse harmlos sein, wenn doch die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit in Ländern mit und Scrapie gleich häufig sei. Dabei ist auch der zweite Teil der "Argumentation" gar nicht belegt. Denn erstens sind die publizierten CJK-Inzidenzien keineswegs in allen Ländern gleich, und zweitens sind diese Zahlen auch gar nicht vergleichbar. Tatsächlich ist die CJK-Überwachung zwar in keinem Land wirklich gut und zuverlässig, aber das Ausmaß der Mängel ist doch extrem unterschiedlich, sodaß man gar nicht sagen kann, wie häufig die CJK denn nun wirklich in den verschiedenen Ländern ist. Damit bricht diese immer wieder gern geglaubte Pseudoargumentation für die Harmlosigkeit von Scrapie vollends zusammen. Ganz im Gegenteil lassen zahlreiche Publikationen eine Gefährdung des Menschen wahrscheinlich erscheinen, denn erstens ließ sich Scrapie ziemlich problemlos auf viele Säugerarten einschließlich Affen übertragen, und zweitens wandeln Scrapie-Prionen normales menschliches Prionportein ebenso effektiv oder ineffektiv wie BSE-Prionen um.
Die Untersuchung von Wiederkäuerfutter ergab bei 3 Proben Spuren tierischer Bestandteile. 64 von 325 Proben Tierkörpermehle, sechs von 55 Proben Fleischknochenmehle sowie 44 von 72 Proben "Tierkörpermasse" wurden als nicht ausreichend erhitzt beurteilt. Diese mangelhafte Erhitzung bei einem erschreckend hohen Anteil der Proben zeigt, dass eine Wiederzulassung der Verfütterung dieser Tierkörperprodukte nicht ratsam wäre.
AD Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Eggenreuther Weg 43, 91058 Erlangen, Telefon: 09131/764-0, Telefax: 09131/764-102, Internet:www.lgl.bayern.de, Email: pressestelle@lgl.bayern.de
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