NR AQBA

AU Guidon,D.

OT Futtermittelindustrie und BSE: Maßnahmen der FAG

QU BSE-Seminar an der Universität Bern vom 26. Oktober 1995

IN Der erste BSE-Fall in der Schweiz wurde im November 1990 festgestellt. Innerhalb weniger Wochen wurde es daraufhin in der Schweiz verboten, Fleischmehl, Fleischknochenmehl, Tiermehl, Griebenmehl, Griebenkuchen und Futterknochenschrot für die Herstellung von Wiederkäuerfutter zu verwenden, als Futter für Wiederkäuer in Verkehr zu bringen, oder an Wiederkäuer zu verfüttern. Die Kontrolle obliegt der eidgenössischen Forschungsanstalt für viehwirtschaftliche Produktion und ist nur mit einem Mikroskop möglich. Die Nachweisgrenze liegt bei einem Anteil von 0,1% Knochen und Muskelmaterial. In der Schweiz wurden von 1991 bis 1994 nur 544 Mischfutterproben untersucht, von denen nur 3 zwischen 0,1% und 0,3% der unerlaubten Zusatzstoffe enthielten. Als Erklärung für diese geringe Beimischung wird kein absichtlicher Verstoß gegen die Bestimmungen in Betracht gezogen, weil sich dies aus ernährungsphysiologischen und futtermitteltechnologischen Gründen erst bei Beimischungen von einigen Prozenten lohne. Als Erklärung wird auf den sehr interessanten und beunruhigenden Umstand verwiesen, dass das Rinderfutter in den selben Mahl- und Mischanlagen wie das Futter für Schweine und Geflügel hergestellt wird und das es auch in den gemeinsamen Transport- und Lagereinrichtungen zu Kontaminationen kommen könne. Auch in dieser Hinsicht ist es also sehr problematisch, dass dem Futter für Schweine und Geflügel weiterhin Schlachtabfälle beigemischt werden dürfen.

AD Dr. sc. techn. Daniel Guidon, Eidgenössische Forschungsanstalt für viehwirtschaftliche Produktion (FAG), 1725 Posieux, Tel. 037/877245, FAX 037/877400

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