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AU anonym

AK die Bundesregierung

TI Ernährungs- und agrarpolitischer Bericht 2004 der Bundesregierung

QU Deutscher Bundestag, Drucksache 15/2457, 15. Wahlperiode, 4.2.2004

IA http://edok.ahb.niedersachsen.de/07/36375282X/2004.pdf

PT Unterrichtung durch die Bundesregierung

VT nur BSE-bezogene Ausschnitte
(9) Bis zum 31. Dezember 2003 wurden in Deutschland 292 BSE-Fälle festgestellt. In allen Ländern, außer den Stadtstaaten traten bisher BSE-Fälle auf (Übersicht 1).
Die Maßnahmen zur Risikominimierung müssen fortgeführt werden.
Die Länder hatten im November 2003 einen Abgleich zwischen den bei der zentralen Rinderdatenbank vorliegenden Daten mit den BSE-Tests vorgenommen. Daraus ergab sich, dass bei ca. 0,6 % der knapp 3 Millionen BSETests Unklarheiten vorlagen. Der größte Teil der über 10 000 unklaren Fälle ließ sich auf Eingabefehler, wie z. B. Fehler bei Namen oder Anschrift des Landwirts oder Zahlendreher in der Ohrmarkennummer, zurückführen. Das BMVEL hat im Dezember die Länder um Überprüfung der Einzelfälle gebeten. Die Länder wurden aufgefordert, eine korrekte Kontrolle der gesetzlich vorgeschriebenen Tests sicherzustellen.
BSE-Fälle und Schnelltests bei Rindern in Deutschland 2001 bis 2003
Anzahl 2001 2002 2003
Schnelltests 2.869.176 3.030.542 2.589.073
darunter gesund
geschlachtete
Tiere 2.593.260 2.767.958 2.337.605
BSE-Fälle 125 106 54
Anteil in % 0,0044 0,0035 0,0021
Dem Höchststand der landwirtschaftlichen Einkommen im Jahr 1995 folgte ein drastischer Rückgang in der zweiten Hälfte der 90er-Jahre aufgrund der BSE-Krise und der währungsbedingten niedrigeren Erzeugerpreis und Direktzahlungsbeträge. Im Jahr 2000 wurden die niedrigsten Einkommen seit dem EU-Beitritt 1973 gemessen. Die kräftige Aufwärtsentwicklung 2003 ist im erheblichen Maße den gestiegenen Erzeugerpreisen zu verdanken, die eine Folge des Wertverlusts des Pfunds gegenüber dem Euro sind.
1.2.4.1 BSE
(132) Die in der EG-Verordnung zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter Transmissibler Spongiformer Enzephalopathien (TSE = alle übertragbaren Formen spongiformer Enzephalopathien, wie z. B. BSE oder Scrapie) festgelegten Schutzmaßnahmen wurden 2003 weiter verbessert (vgl. EAB 2003, Tz. 132). Das epidemiologische Überwachungsprogramm auf TSE wurde 2003 unverändert weitergeführt. Im Juni d. J. wurden zwei neue Tests in das Verzeichnis der EG-Verordnung aufgenommen, in der die für die Überwachung auf TSE zugelassenen Schnelltests aufgelistet sind.
Seit dem Oktober 2000 müssen EU-weit spezifizierte Risikomaterialien von Wiederkäuern entfernt und durch Verbrennen vernichtet werden. Die Liste der Risikomaterialien (hierzu gehören insbesondere der Schädel einschließlich Gehirn und Augen, Tonsillen und Rückenmark von über zwölf Monate alten Wiederkäuern) wurde auch 2003 ständig überprüft und erweitert. Seit Juni 2003 gelten auch die Tonsillen von Rindern aller Altersklassen sowie ein bestimmter Darmabschnitt (Ileum) von Schafen und Ziegen aller Altersklassen als Risikomaterial.
Die EG-Verordnung legt auch Tilgungsmaßnahmen im Bestand nach Feststellung eines TSE-Befundes bei Schafen und Ziegen fest. Im Februar 2003 wurden diese Maßnahmen, gestützt auf eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Lenkungsausschusses, dahin gehend modifiziert, dass nach Feststellung von TSE bei Schafen und Ziegen die männlichen homozygot resistenten Zuchttiere (Genotyp ARR/ARR) und die halbresistenten weiblichen Tiere (mindestens 1 ARR-Allel und kein VRQ-Allel) von der Gesamtbestandstötung ausgenommen werden können. Ebenfalls ausgenommen sind auch Schafe mit mindestens einem ARR-Allel, die ausschließlich zur Schlachtung bestimmt sind.
Ab dem 1. Oktober 2003 muss eine Stichprobe der Tiere, die nach Feststellung von TSE bei Schafen und Ziegen im Bestand getötet wurden, mit Schnelltests untersucht werden.
Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss hat in einem Gutachten empfohlen, Vorkehrungen für die Zertifizierung von Schafbeständen mit vernachlässigbarem TSERisiko zu treffen. Als eine Möglichkeit wird empfohlen, die Zertifizierung auf eine vollständige genetische TSEResistenz in Verbindung mit regelmäßigen TSE-Tests zu stützen. Die KOM hat daraufhin festgelegt, dass jeder Mitgliedstaat bis zum 1. Januar 2004 ein Züchtungsprogramm einführt, um in seinen einheimischen Schafrassen nach TSE-Resistenzen zu selektieren.
Die EG-Verordnung sah vor, dass bis zur Bestimmung des BSE-Status von Mitgliedstaaten und Drittländern Übergangsmaßnahmen bis zum 1. Juli 2003 gelten. Da die Einstufung bislang noch nicht abgeschlossen ist, wurden die Übergangsmaßnahmen bis zum 1. Juli 2005 verlängert.
Im Hinblick auf die Gewinnung von Kopffleisch sieht die EG-Verordnung vor, dass dieses ab dem 1. Oktober 2003 sowohl in Schlachthöfen als auch in speziell hierfür zugelassenen Zerlegungsbetrieben möglich ist. Die Kriterien, deren Erfüllung die Voraussetzung für die Kopffleischgewinnung sind, werden in der Verordnung benannt. Um der den Mitgliedstaaten eingeräumten Ausnahmemöglichkeit der Gewinnung von Kopffleisch in speziell hierfür zugelassenen Zerlegungsbetrieben rechtzeitig gerecht zu werden, hat die Bundesregierung die nationale EG-TSE-Ausnahmeverordnung dahin gehend geändert, dass die Zulassungsbedingungen für solche speziellen Zerlegungsbetriebe dort geregelt werden und die bislang geltende Beschränkung der Möglichkeit der Gewinnung von Kopffleisch auf Rinder im Alter von unter 30 Monaten aufgehoben wird. Die Verordnung wurde am 30. September 2003 verkündet und gilt - zeitgleich mit Inkrafttreten der EG-rechtlichen Regelungen - seit dem 1. Oktober 2003.
Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Rindfleischerzeugnissen auf den internationalen Märkten war ein wesentliches Ziel der Agenda 2000. Das BSE-/MKS-Geschehen in der EU hatte jedoch zur Folge, dass bedeutende traditionelle Absatzmärkte einbrachen und die Bedeutung Russlands als größtem Drittland-Abnehmer von EU-Rindfleisch weiter stieg. Mit der Einführung der nicht länderspezifischen Importquoten in Russland zum 1. April 2003 hat sich der Absatzdruck auf die EU-Exporteure im Hinblick auf die konkurrierenden Lieferanten auf dem Weltmarkt deutlich erhöht. Unterstützt von den Mitgliedstaaten hat die KOM im Herbst 2003 Verhandlungen mit der russischen Regierung aufgenommen, um die Einführung einer fairen EU-spezifischen Rindfleischimportquote auf der Basis historischer Handelsvolumina zu ermöglichen. Es konnte erreicht werden, dass die Russische Föderation unter Berücksichtigung der EU-Osterweiterung ab dem 1. Januar 2004 eine EU-spezifische Importquote in Höhe von 27 000 t für gekühltes Rindfleisch und 331 800 t für gefrorenes Rindfleisch einführt.

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PO Deutschland

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