NR ZCNG
AU von Mickwitz,G.
TI Zur Betäubung von Schlachttieren und Tötung größerer Tierbestände im Seuchenfall
QU Deutsche Tierärztliche Wochenschrift 1987; 94: 317-8
PT journal article
AB Die zur Zeit üblichen Betäubungsverfahren, Bolzenschussbetäubung beim Rind und die elektrische Betäubung beim Schwein, sind von der Methode her gesehen tierschutzgerechte und effektive Betäubungsverfahren. Fehler in der Durchführung der Betäubung geben jedoch immer wieder Anlass zur Kritik. Bei der elektrischen Betäubung der Schweine ist eine ausreichende Betäubung nur zu erzielen, wenn die Elektrodenposition Auge-Auge, Auge-Ohr oder Ohr-Ohr gesetzt ist. Gerade bei der elektrischen Betäubung zeigen sich die Nachteile einer Technisierung des Betäubungsverfahrens. Die CO2-Betäubung wurde bislang vom Referenten als nicht tierschutzgerecht abgelehnt, sofern die Tiere unmittelbar in eine hohe (80%) CO2-Konzentration gebracht wurden. Hätten die Tiere dagegen die Gelegenheit eine gewisse Zeit in einer niedrigen Konzentration von CO2 zu verweilen, etwa 15-25/30% CO2, so könnte durch eine solche Prozedur das Wahrnehmungsvermögen der Tiere erheblich herabgesetzt werden, so dass schon von einem pränarkotischen Stadium gesprochen werden könnte. Hierzu dürften aber noch weitere Untersuchungen erforderlich sein. Das Erschießen größerer Schweinebestände im Seuchenfall ist, auch wenn es mit dem Bolzenschussapparat geschieht, aus tierseuchenrechtlichen Aspekten abzulehnen, weil aus den Einschussstellen in der Regel soviel Blut fliesst, dass die Buchten im Schweinestall massiv durch Blut verschmiert sind. Dagegen ist eine tierseuchengerechte Tötung durch elektrischen Strom durchzuführen. Die Betäubungsdauer soll 2-5 Sekunden betragen und zwar solange, bis das Tier sich zu strecken beginnt. In diesem Augenblick wird die Zange umgesetzt. Bei der Herzdurchströmung soll der Stromfluss jedesmal solange anhalten, bis sich das Tier deutlich gestreckt hat und in eine Erschlaffungsphase zurückgelangt. Man braucht im Mittel, je nach Körpergewicht der Tiere für die Tötung, 14-30 Sekunden.
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