Roland Heynkes, 9. August 2000
In einer Presseerklärung vom 2. August 2000 beklagt der Deutsche Bauernverband (DBV), Deutschland sei aus nicht nachvollziehbaren Gründen und basierend auf spekulativen Annahmen von der EU-Kommission in eine hohe BSE-Risikogruppe eingestuft worden.
Der DBV hält dem entgegen, Deutschland sei BSE-frei, denn bei keinem deutschen Rind sei bisher die BSE-Erkrankung aufgetreten. Aber auch wenn diese Ansicht von Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke geteilt wird, haben beide keinerlei Beweise für diese spekulative Annahme. Daran ändern auch die nebulös zitierten aktuellen Untersuchungen des Internationalen Tierseuchenamtes nichts, denn auch dieses kann die Abwesenheit von BSE in Deutschland natürlich nicht beweisen und nicht einmal mit umfangreichen Reihenuntersuchungen untermauern.
Bisher wurde kein Fall von BSE bei einem in Deutschland geborenen und hier gestorbenen Rind bekannt. Das bedeutet aber nicht, daß es keine nicht gemeldeten Fälle gegeben haben kann. Vor allem aber bedeutet das nicht, daß es in Deutschland keine BSE-infizierten Tiere gab, die vor dem Ausbruch der Krankheit unerkannt geschlachtet wurden. Die 5029 im Auftrag des Landwirtschaftsministeriums NRW und die bisher etwa 300 vom Babende-Institut durchgeführten Prionics-BSE-Schnelltests haben lediglich gezeigt, daß BSE in Deutschland nicht sehr häufig vorkommt.
Die angeblich spekulativen Annahmen der EU-Kommission hingegen beruhen durchaus auf Fakten.
Erst die Entscheidung 2000/418/EG der EU-Kommission vom 29. Juni 2000 verbietet vom 1. Oktober 2000 an auch in Deutschland die Verwendung von Schädeln (einschließlich Gehirn und Augen), Tonsillen, Rückenmark und Ileum von über zwölf Monate alten Rindern, sowie Schädeln (einschließlich Gehirn und Augen), Tonsillen und Rückenmark von über 12 Monate alten oder bereits mit einem bleibenden Schneidezahn ausgestatteten Schafen und Ziegen und außerdem Milz von Schafen und Ziegen aller Altersklassen.
Leider erst vom Beginn des kommenden Jahres an wird auch der gefährliche Einsatz des Rückenmarkszerstörer bei der Schlachtung von Rindern, Schafen und Ziegen in allen EU-Mitgliedstaaten verboten sein.
Statt über Mehrkosten von angeblich 100 Millionen D-Mark zu klagen, sollte der DBV lieber an die desaströsen Folgen denken, die schon ein einziger Fall von BSE bei einem deutschen Rind oder gar ein Fall von Creutzfeldt-Jakob-Krankheit bei einem jungen BSE-infizierten Deutschen für die deutsche Landwirtschaft hätte. Der hartnäckige Widerstand des DBV gegen Maßnahmen zum Schutze der Verbraucher würde in einem solchen Fall sicherlich zu sehr unangenehmen Fragen und Vorwürfen und einem massiven Vertrauensverlust der Konsumenten gegenüber dem DBV führen.
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